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   BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 127/78   

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https://dejure.org/1980,3541
BAG, 06.02.1980 - 4 AZR 127/78 (https://dejure.org/1980,3541)
BAG, Entscheidung vom 06.02.1980 - 4 AZR 127/78 (https://dejure.org/1980,3541)
BAG, Entscheidung vom 06. Februar 1980 - 4 AZR 127/78 (https://dejure.org/1980,3541)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Paritätische Kommission - Gehaltsfestsetzung nach Punktbewertung - Regelungsausschuß - Eingruppierungswerte - Schiedsgutachtervertrag - Beurteilung von Initiative - Überzeugungskraft - Außerachtlassung wesentlicher Umstände

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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03

    Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

    Eine unzulässige Schiedsgerichtsvereinbarung liegt erst vor, wenn einer dritten Stelle nicht nur die Feststellung von Tatsachen, sondern darüber hinaus auch deren verbindliche Subsumtion unter einzelne Tatbestandsmerkmale, etwa im Bereich der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, übertragen wird (BAG 14. Dezember 1999 - 1 AZR 175/99 - 23. Oktober 1985 - 4 AZR 151/84 - 6. Februar 1980 - 4 AZR 127/78 - AP TVG § 4 Regelungsausschuss Nr. 1 = EzA TVG § 4 Glasindustrie Nr. 1; 11. Juli 1958 - 1 AZR 366/55 - BAGE 6, 109; anders noch die frühere Rechtsprechung des Vierten Senats: 16. Oktober 1957 - 4 AZR 257/55 - BAGE 5, 39 ff.; als Tatsachenfeststellung in diesem Sinne sieht der Zehnte Senat auch die Leistungsbeurteilung an: 22. Januar 1997 - 10 AZR 468/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 146 = EzA TVG § 4 Schiedsgutachten Nr. 1; aA zum Ganzen: MünchArbR/Brehm 2. Aufl. § 394 Rn. 1).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2007 - 10 Sa 1082/06

    Klagemöglichkeit des Beschäftigten nach § 7 Abs. 2 ERA-ETV NRW

    Eine unzulässige Schiedsgerichtsvereinbarung liegt erst vor, wenn einer dritten Stelle nicht nur die Feststellung von Tatsachen, sondern darüber hinaus auch deren verbindliche Subsumtion unter einzelne Tatbestandsmerkmale, etwa im Bereich der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, übertragen wird ( BAG Urteil vom 14.12.1999 - 1 AZR 175/99 - BAG Urteil vom 23.10.1985 - 4 AZR 151/84 - BAG Urteil vom 06.02.1980 - 4 AZR 127/78, AP TVG § 4 Regelungsausschuss Nr. 1 = EzA TVG § 4 Glasindustrie Nr. 1; BAG Urteil vom 11.07.1958 - 1 AZR 366/55, BAGE 6, 109 ; anders noch die frühere Rechtsprechung des Vierten Senats des BAG: BAG Urteil vom 16.10.1957 - 4 AZR 257/55, BAGE 5, 39 ff.; als Tatsachenfeststellung in diesem Sinne sieht der Zehnte Senat des BAG auch die Leistungsbeurteilung an: BAG Urteil vom 22.01.1997 - 10 AZR 468/96, a.a.O.; a.A. zum Ganzen: MünchArbR/Brehm 2. Aufl. § 394 Rn. 1).

    In einem solchen Fall hat das BAG in seiner Entscheidung vom 06.02.1980 - 4 AZR 127/78, AP Nr. 1 zu § 4 TVG Regelungsausschluss in der tariflichen Regelung einen Schiedsgutachtervertrag verneint.

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 468/96

    Tarifliche Leistungsbeurteilung - Leistungszulage

    Soweit der Vierte Senat in seinem Urteil vom 6. Februar 1980 (- 4 AZR 127/78 - AP Nr. 1 zu § 4 TVG Regelungsausschuß) eine durch Tarifvertrag vorgeschriebene paritätische Kommission für die Gehaltsfestsetzung nach Punktwerten den Charakter einer Schiedsgutachterstelle abgesprochen hat, beruht dies auf einer anderen Funktion der paritätischen Kommission.
  • LAG Niedersachsen, 29.11.2018 - 7 Sa 19/18

    Abgrenzung der Vergütungssysteme für "Arbeiter" und "Angestellte"; Eingruppierung

    Die von den paritätischen Kommissionen vorgenommenen Eingruppierungen sind gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BAG 6. Februar 1980 - 4 AZR 127/78 - Rn. 15) .
  • ArbG Wuppertal, 11.09.2008 - 1 Ca 791/08

    Eingruppierung eines Schichtführers

    In einer solchen Konstellation hat das BAG (Urteil v. 06.02.1980 - 4 AZR 127/78 - AP Nr. 1 zu § 4 TVG Regelungsausschuss) in der tariflichen Regelung einen Schiedsgutachtervertrag verneint.
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